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Impressum

      

Bettenhaus Ulrich

Inhaber Sven Ulrich
Viehmarkt 13
92224 Amberg 

Tel.: 0 96 21 / 9 73 53 23
Fax: 0 96 21 / 9 73 53 24    

Mail: info@bettenhaus-ulrich.de
Web: www.bettenhaus-ulrich.de        

USt-IDNr: DE305766133
Betr.-Nr.: 95503548
Gerichtsstand: Amberg

                    

Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB
Verkaufs- und Lieferbedingungen des Bettenhaus Ulrich, Viehmarkt 13, 92224 Amberg

I. Vertragsabschluss
Die Annahme des umseitigen für den Besteller verbindlichen Auftrages kann die Firma Bettenhaus Ulrich innerhalb von 3 Wochen ablehnen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Ablehnung, so wird der Auftrag auch für die Firma Bettenhaus Ulrich verbindlich.

II. Preise

  1. Die Preise sind Festpreise einschließlich geltender Mehrwertsteuer.
  2. Die Preise gelten 4 Monate vom Zustandekommen des Vertrages an.
  3. Sind längere Lieferzeiten vereinbart, so werden die am Liefertag gültigen Preise der Firma Bettenhaus Ulrich berechnet.
  4. Besondere, über vertraglich einbezogene Dienstleistungen hinaus vereinbarte Arbeiten, wie z. B. Montagearbeiten, werden zusätzlich in Rechnung gestellt und sind spätestens bei Abnahme zu bezahlen.    

III. Änderungsvorbehalt

  1. Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster verkauft.
  2. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist.
  3. Handelsübliche Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen bleiben vorbehalten.
  4. Ebenso bleiben handelsübliche Abweichungen bei Textilien (z. B. Möbelstoffen) vorbehalten hinsichtlich geringfügiger Abweichung in der Ausführung gegenüber Stoffmustern, insbesondere im Farbton.    

IV. Lieferung

  1. Im Falle einer vereinbarten Freihauslieferung haftet der Käufer dafür, dass der Transport bis in die Wohnung oder Anlieferstelle mit den üblichen Mitteln eines Möbeltransportes möglich ist, gleiches gilt für die Anliefermöglichkeit durch Eingänge und Treppenhäuser. Ferner hat der Käufer dafür zu sorgen, dass bewegliche Gegenstände (z. B. Bilder, Lampen, Vasen) aus dem Anlieferbereich (Treppenhäuser, Flure, Nachttische etc.) entfernt werden; für Beschädigung bei Nichteinhaltung wird keine Haftung übernommen.
  2. Für Haftungen des Käufers gelten die Bestimmungen des Abnahmeverzuges (Ziffer X).
  3. Als Freihauslieferung gilt ein Transport bis einschließlich in den 3. Stock.
  4. Bei Lieferung in höhere Stockwerke gilt ein angemessener Zuschlag als vereinbart, sofern keine Aufzugbenutzung möglich ist.
  5. Erhält die Firma Bettenhaus Ulrich innerhalb der vereinbarten Lieferzeiten Teile der Bestellung erheblich früher als den Rest der Bestellung von Seiten der Vorlieferanten, so ist die Firma Bettenhaus Ulrich nach Ankündigung berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, es sei denn, dass wichtige Gründe des Käufers einer Teillieferung entgegenstehen. Die Rechte des Käufers nach § 320 BGB werden dadurch nicht berührt.    

V. Montage

  1. Die Mitarbeiter sowie Subunternehmer der Firma Bettenhaus Ulrich sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die Lieferung, Aufstellung oder Montage der Ware hinausgehen.
  2. Die Firma Bettenhaus Ulrich haftet hinsichtlich der Montage für unmittelbare und Folgeschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Montagepersonals.    

VI. Lieferfristen

  1. Falls die Firma Bettenhaus Ulrich die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene Nachfrist – beginnend vom Tag des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer – zu gewähren und kann Rechte aus diesem Vertrag erst nach Ablauf der Nachfrist geltend machen. Der Käufer kann Schadensersatz wegen Verzugs nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Firma Bettenhaus Ulrich geltend machen.
  2. Von der Firma Bettenhaus Ulrich nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb, insbesondere Arbeitsausstände und Aussperrungen sowie andere Fälle höherer Gewalt sowohl bei der Firma Bettenhaus Ulrich als auch bei deren Vorlieferanten, verlängern die Lieferfristen entsprechend. Der Käufer kann hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich angemahnt hat und diese dann innerhalb von 6 Wochen nach Eingang des Mahnschreibens des Käufers bei der Firma Bettenhaus Ulrich nicht an den Käufer erfolgt ist.    

VII. Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum der Firma Bettenhaus Ulrich.
  2. Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum der Firma Bettenhaus Ulrich auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für Dritte bestimmt sind, und hat den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.
  3. Der Käufer hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln.
  4. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen und Beifügungen des Pfändungsprotokolls, sind der Firma Bettenhaus Ulrich unverzüglich mitzuteilen.    

VIII. Kaufpreissicherung
Der Käufer tritt zur Sicherung der Kaufpreisforderung sämtliche Ansprüche gegen seine jeweiligen Arbeitgeber mit sofortiger Wirkung an die Firma Bettenhaus Ulrich ab. Von der Abtretung kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn der Käufer in Leistungsverzug gerät.    

IX. Gefahrübergang
Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Kaufpreis zahlen zu müssen, geht mit Übergabe auf den Käufer über. Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte des Käufers werden dadurch nicht ausgeschlossen.    

X. Abnahmeverzug

  1. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die Abnahme verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann die Firma Bettenhaus Ulrich vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
  2. Soweit der Abnahmeverzug länger als einen Monat dauert, hat der Käufer pro Monat 5 % des Bestellpreises, höchstens aber 30,00 EUR ohne Abzüge als Lagerkosten zu zahlen.
  3. Bei Nachweis höherer Lagerkosten können diese verlangt werden.
  4. Die Firma Bettenhaus Ulrich kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen.
  5. Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung bei Abnahmeverzug kann die Firma Bettenhaus Ulrich 30 % des Bestellpreises ohne Abzug fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt entstanden ist.
  6. Im Übrigen bleibt der Firma Bettenhaus Ulrich - wie etwa auch bei Sonderanfertigungen - die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens vorbehalten.

XI. Rücktritt
Ein Rücktritt wird der Firma Bettenhaus Ulrich ferner zugestanden, wenn der Käufer über seine Person oder über seine Kreditwürdigkeit bedingte Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat oder seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Konkurs oder ein Vergleichsverfahren beantragt wurde. Für eine Warenrückgabe gilt Ziffer XII:

XII. Warenrücknahme
Im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Waren hat die Firma Bettenhaus Ulrich Anspruch auf Ausgleich für Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt:

  1. Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen, wie Transport oder Montagekosten usw., Ersatz in entstandener Höhe.
  2. Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung gelieferter Waren gelten folgende Pauschalsätze:

 

Für Möbel mit Ausnahme von Polsterwaren, Matratzen und Bettwäsche, bei Rücktritt und Rücknahme nach Lieferung    

  • Innerhalb des 1. Halbjahres 35 % des Bestellpreises ohne Abzug    
  • Innerhalb des 2. Halbjahres 50 % des Bestellpreises ohne Abzug    
  • Innerhalb des 3. Halbjahres 75 % des Bestellpreises ohne Abzug  
  • Innerhalb des 4. Halbjahres 100 % des Bestellpreises ohne Abzug

Für Polsterwaren beträgt die Wertminderung bei Rücktritt und Rücknahme nach Lieferung   

  • Innerhalb des 1. Halbjahres 50 % des Bestellpreises ohne Abzug   
  • Innerhalb des 2. Halbjahres 60 % des Bestellpreises ohne Abzug   
  • Innerhalb des 3. Halbjahres 80 % des Bestellpreises ohne Abzug   
  • Innerhalb des 4. Halbjahres 100 % des Bestellpreises ohne Abzug

Für Matratzen,
nicht originalverpackte Bettwäsche und Bettwaren sowie für alle Sonderanfertigungen beträgt die Wertminderung bei Rücktritt und Rücknahme nach Lieferung 100 % des Bestellpreises ohne Abzug, da diese nicht weiterverkauft werden können. Gegenüber den pauschalen Ansprüchen bleibt dem Käufer der Nachweis offen, dass der Firma Bettenhaus Ulrich keine oder nur wesentlich geringere Einbuße entstanden ist.

XIII. Gewährleistung   

  1. Als Gewährleistung kann der Kunde grundsätzlich nur Nachbesserung verlangen.   
  2. Die Firma Bettenhaus Ulrich kann statt Nachbesserung eine Ersatzsache liefern.   
  3. Der Käufer kann Ersatzlieferung verlangen, wenn die Firma Bettenhaus Ulrich die Nachbesserung verweigert oder binnen eines Monats nach begründeter Mängelrüge nicht erfolgreich ausführt.   
  4. Der Käufer kann Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Preises verlangen, wenn die Firma Bettenhaus Ulrich die Ersatzlieferung verweigert oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist erbringt.   
  5. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemä0e Behandlung entstehen.   
  6. Mängel müssen unverzüglich nach Feststellung schriftlich geltend gemacht werden.   
  7. Gewährleistungsansprüche verjähren nach 24 Monaten ab Übergabe.   
  8. Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn sie der Käufer nicht binnen 2 Wochen seit Übergabe rügt.   
  9. Schadensersatzansprüche des Käufers aus den Rechtsbeziehungen der Parteien sind auf vorsätzlich und grob fahrlässige Vertragsverletzungen beschränkt.   
  10. Der Käufer ist nicht berechtigt, den gesamten Kaufpreis aufgrund von Beanstandungen zurückzuhalten, sondern nur bis zur dreifachen Höhe, die der vorgebrachten Beanstandung entspricht.   
  11. Bei sogenannten Mitnahmeartikeln, d.h. Waren, die der Käufer sofort mitnimmt, können offensichtliche Mängel nur solange gerügt werden, solange sich die Waren in den Verkaufsräumen der Firma Bettenhaus Ulrich befinden.    

XIV. Erfüllungsort und Gerichtsstand    

Soweit das Gesetz nicht zwingend anderes vorsieht, ist für alle gegenseitigen Ansprüche Erfüllungsort der Sitz der Firma Bettenhaus Ulrich. Für den Gerichtsstand gilt das insbesondere, wenn   

  • die Firma Bettenhaus Ulrich Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend macht;   
  • der Käufer im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat;   
  • der Käufer nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Bei Vollkaufleuten ist Gerichtsstand Sitz der Firma Bettenhaus Ulrich.    

XV. Vertragsveränderungen

  1. Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form und werden nur dann Bestandteil des Vertrages.   
  2. Die eventuelle Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen hat auf den Bestand der übrigen Bestimmungen keinen Einfluss.

 


Realisierung:
Jelinek Design & Werbung
Bilder / Quellen:

Reichert, Auping, Kirchner, Rummel, Estella, Dormabell, Wohnform, Belvga, M&H, Hasena, Jelinek, Fotolia     

Videos:
OTV, RUMMEL

 
 
 
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